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Ablauf nach dem Unfall – so gehen Sie richtig vor


Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Damit Sie Ihre Ansprüche vollständig sichern, ist ein klarer Ablauf entscheidend. Als unabhängiger Kfz-Gutachter in Tiefenbach und Landshut unterstütze ich Sie von Anfang an professionell und unkompliziert.


1. Unfallstelle sichern & Daten austauschen

Sichern Sie zunächst die Unfallstelle und tauschen Sie die wichtigsten Daten mit dem Unfallgegner aus. Bei Unklarheiten oder Personenschäden sollten Sie die Polizei hinzuziehen.

2. Versicherung informieren – aber nichts unterschreiben

Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung. Wichtig: Unterschreiben Sie keine Abtretungen oder Schadenregelungen, bevor ein unabhängiges Kfz-Gutachten erstellt wurde.

3. Unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen freien Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung.

Ich erstelle für Sie ein objektives und rechtssicheres Kfz-Unfallgutachten, unabhängig von Versicherungsinteressen.

4. Fahrzeugbesichtigung & Schadenaufnahme

Ich besichtige Ihr Fahrzeug zeitnah – bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt oder am Unfallort. Dabei dokumentiere ich:

  • sichtbare und verdeckte Schäden

  • Reparaturkosten und Reparaturweg

  • Wertminderung und Nutzungsausfall

  • ggf. Wiederbeschaffungs- und Restwert

5. Gutachtenerstellung & Weiterleitung

Sie erhalten ein vollständiges, nachvollziehbares Gutachten, das Sie direkt an Ihre Versicherung, Werkstatt oder Ihren Rechtsanwalt weitergeben können. Auf Wunsch übernehme ich die komplette Kommunikation.

6. Schadenregulierung & Unterstützung

Auch nach der Gutachtenerstellung stehe ich Ihnen beratend zur Seite – bis Ihr Schaden vollständig reguliert ist.


Warum ein unabhängiges Kfz-Gutachten wichtig ist

Ein Gutachten der Versicherung berücksichtigt häufig nur den Mindestschaden. Ein unabhängiges Kfz-Unfallgutachten stellt sicher, dass alle Schäden korrekt erfasst und Ihre Ansprüche vollständig geltend gemacht werden.

 
 
 

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