Ablauf nach dem Unfall – so gehen Sie richtig vor
- gutachtendrach
- 19. Jan.
- 1 Min. Lesezeit

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Damit Sie Ihre Ansprüche vollständig sichern, ist ein klarer Ablauf entscheidend. Als unabhängiger Kfz-Gutachter in Tiefenbach und Landshut unterstütze ich Sie von Anfang an professionell und unkompliziert.
1. Unfallstelle sichern & Daten austauschen
Sichern Sie zunächst die Unfallstelle und tauschen Sie die wichtigsten Daten mit dem Unfallgegner aus. Bei Unklarheiten oder Personenschäden sollten Sie die Polizei hinzuziehen.
2. Versicherung informieren – aber nichts unterschreiben
Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung. Wichtig: Unterschreiben Sie keine Abtretungen oder Schadenregelungen, bevor ein unabhängiges Kfz-Gutachten erstellt wurde.
3. Unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen freien Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung.
Ich erstelle für Sie ein objektives und rechtssicheres Kfz-Unfallgutachten, unabhängig von Versicherungsinteressen.
4. Fahrzeugbesichtigung & Schadenaufnahme
Ich besichtige Ihr Fahrzeug zeitnah – bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt oder am Unfallort. Dabei dokumentiere ich:
sichtbare und verdeckte Schäden
Reparaturkosten und Reparaturweg
Wertminderung und Nutzungsausfall
ggf. Wiederbeschaffungs- und Restwert
5. Gutachtenerstellung & Weiterleitung
Sie erhalten ein vollständiges, nachvollziehbares Gutachten, das Sie direkt an Ihre Versicherung, Werkstatt oder Ihren Rechtsanwalt weitergeben können. Auf Wunsch übernehme ich die komplette Kommunikation.
6. Schadenregulierung & Unterstützung
Auch nach der Gutachtenerstellung stehe ich Ihnen beratend zur Seite – bis Ihr Schaden vollständig reguliert ist.
Warum ein unabhängiges Kfz-Gutachten wichtig ist
Ein Gutachten der Versicherung berücksichtigt häufig nur den Mindestschaden. Ein unabhängiges Kfz-Unfallgutachten stellt sicher, dass alle Schäden korrekt erfasst und Ihre Ansprüche vollständig geltend gemacht werden.




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